Rückwirkende Erhöhung des Ruhegenusses eines ehemals österreichischen Beamten durch den deutschösterreichischen Staat?
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 02., Unterpunkt: 06., Seite: 7
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Pensionierung
- Institutionen
- deutschösterr. Regierungehemals österr. StaatStaatsamt für Finanzen
Zusammenfassung
Kann einem ehemals österreichischen Staatsbediensteten, der noch unter der Herrschaft des ehemaligen österreichischen Staates in den dauernden Ruhestand versetzt wurde, der Ruhegenuß unter Zuerkennung der vorgesehenen begünstigten Anrechnung der Kriegszeit durch die deutschösterr. Regierung mit rückwirkender Kraft erhöht werden? ANTWORT DER KOMMISSION: Nein, weil sich die begünstigte Anrechnung von Kriegsdienstzeiten nur auf die in den deutschösterr. Staatsdienst übernommenen Bediensteten bezieht