Gesamtsitzung am 4. März 1848
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A. 7.
Kaiserliche Akademie der Wissenschaften.
Protokoll
der Gesammtsitzung am 4. März 1848.
Anwesend: Der Präsident Freiherr vonv. Hammer-Purgstall
Der" Vice Präsident" Baumgartner
Der" General-Secretär vonv. Ettingshausen
Der" zweite Sekretär" Wolf.
Die wirklichen Mitglieder Labus
Prechtl
Partsch
Arneth
Stampfer
Freiherr vonv. Hügel
Chmel
Schrötter
Freiherr vonv. Münch-Bellinghausen
Hyrtl
Bergmann
Kollar
Burg
Fenzl
Pfizmaier
vonv. Karajan.
Verhandlungen.
I. Der General-Secretär legt
ein an ihn gerichtetes Schreiben
des Herrn Professors Schrötter vom
26. Februar vor, worin derselbe an-
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zeigt, daß er bereits am 31. Jänner
eine Partie Schwefel auf ähnliche Art
wie den Phosphor behandelt, und den
ersteren Stoff gleichfalls in den
al-
lotropischen Zustand versetzt habe,
wo-
von eine Probe dem Schreiben beilag.
Da nun das Heft 3. der Comptes rendus
der Pariser Akademie vom 17. Jänner
eine ähnliche Beobachtung des Herrn
CharlesCh.Deville, welcher jedoch von ganz
anderem Gesichtspunct ausgeht,
ent-
hält, so findet es der Herr Professor
nöthig, sich durch eine Erklärung
vor der Akademie sein
wissen-
schaftliches Eigenthum zu sichern.
II. Der General-Secretär zeigt
an, daß das wirklichen Mitglied
SeineSe. Excellenz Herr Graf vonv. Teleky
in einem eigenen Schreiben
sei-
ne Abwesenheit von der
Feier-
lichen Eröffnungssitzung mit
seiner amtlichen Stellung
ent-
schuldigt habe, ferner daß von
mehreren der neu gewählten
cor-
respondirenden Mitgliedern
Dank-
schreiben eingegangen seien,
näm-
lich von den Herrn
Boué, Schott, Toldy, Russegger,
Ankershofen, Wolny, Wartinger und
Gar.
Dagegen habe der Professor der
höheren Mathematik an der Wiener
Universität HerrHr. DoctorDr. Petzval die ihm
zugekommene Verständigung
seiner Wahl zum
correspondiren-
den Mitgliede, sammt den Beilagen
(Statuten, Geschäftsordnung und
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Verzeichniß der Sitzungen)
zu-
rückgeschickt, mit der auf die
Ver-
ständigungsschrift hingesetzten
Erklärung: "Der Unterzeichnete
"findet für gut, die hier ihm angebo-
"tene Stelle eines Correspondenten
"höflich abzulehnen." Der General-
Secretär bemerkt, es könne der
Akademie nur nahe gehen, einen
so ausgezeichneten Mathematiker,
wie Professor Petzval nicht, wie es
ihre Absicht war, für sich zu
gewin-
nen; jedoch scheine es ihm, daß bei
der Art, wie der Herr Professor
die ihm erwiesene Ehre abgelehnt
habe, wohl nichts übrig bleibt,
als die Ablehnung zur Kenntniß
Seiner kaiserliche Hoheit des
Herrn Curators zu bringen.
Unter andern Umständen wäre es
wohl der Mühe werth gewesen, zu
versuchen, durch Vermittelung eines
mit dem Herrn Professor näher
be-
kannten Akademikers eine
gün-
stige Ausgleichung mit derselben
zu Stande zu bringen, was aber
unter den obwaltenden
Verhältnis-
sen nicht angehen dürfte.
Die Akademie genehmiget diese
Ansicht des General-Secretärs.
III. Der General-Secretär
ließt die hohen Erlasse Seiner
Kai-
serlichen Hoheit NumeroNro 13. vom 25. Jänner,
NumeroNro 25. 26. u. 27. vom 18. Februar, wel-
che die Akademie ohne weitere
Bemerkung gehorsamst zur
Kenntniß nimmt.
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IV. Freiherr vonv. Hügel legt der
Akademie den soeben erschienenen
vierten und letzten, aus drei
Abthei-
lungen bestehenden Band seines
Werkes betitelt "Kaschmir und
das Reich der Sick" zur Ansicht vor,
und ließt eine Uibersicht seines
Inhaltes, welcher sowohl in das
Gebiet der einen, wie der anderen
der beiden Classsen der Akademie
einschlägt.
V. Der General-Secretär macht
nun folgende Anfragen und
Mit-
theilungen, mit dem Ersuchen um
Entscheidung:
a) Das die Akademie den Antrag
der mathematisch-naturwissen-
schaftlichen Classe genehmigt habe,
die Herren Ritter vonv. Hauer undu. Hörnes
zur Erhebung der in Frankreich und
England gemachten geognostischen
Arbeiten in diese Länder zu senden,
so sey, sobald die hiezu bestimmten
Gelder zur Disposition stehen, um
Erwirkung des nöthigen Urlaubs
für HerrnHrn. RitterRitt. vonv. Hauer bei der
mon-
tanistischen Hofkammer, und für
HerrnHrn. Hörnes bei dem Oberst
Kam-
meramte einzuschreiten, wozu der
General-Secretär hiemit die
Ermächtigung von der Akademie
einhole.
Die Akademie ertheilt diese
Ermächtigung.
b) Es sey von der Akademie in
ihrer Sitzung am 31. Jänner
beschlos-
sen worden, bei der Publication der
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Preisaufgaben ausdrücklich darauf
hinzuweisen, daß sie statt
Erthei-
lung eines Accessit's bei
Preisaufga-
ben, solche Abhandlungen, welche
ob-
gleich sie den Preis nicht erhielten,
in wissenschaftlicher Hinsicht
be-
achtet zu werden verdienen, nach
Uibereinkunft mit dem Verfasser
honoriren und herausgeben wolle.
Der General-Secretär ersucht
daher um die Ermächtigung den
Aufsätzen über die Preisaufgaben
in den Sitzungsberichten einen
dieß aussprechenden Zusatz beizu
fügen.
Die Akademie genehmigt
diesen Zusatz.
c) Es sey zur Erstattung der mit
hohem Erlasse des Curators vom 18.
Jänner abgeforderten Äußerung
der Akademie über die von dem
Hofkammer-Präsidium in
An-
trag gebrachte buchhalterische
Con-
trole der Cassegebahrung mit den
Dotationsmitteln, obgleich die
Akademie in ihrer Sitzung am 22.
Jänner diesen Antrag
vor-
theilhaft anerkannt und mit Dank
angenommen habe, doch noch
nö-
thig, die Grundsätze zusammen
zu stellen, nach welchen bei dem
Erhebungs- und
Verrechnungsge-
schäfte der Dotationsgelder
vorge-
gangen werden solle. Es habe sich
bereits durch die Erfahrung
her-
ausgestellt, wie angenehm es den
Empfängern falle, ihre Gelder nicht
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selbst bei dem Universal-Cameral-
Zahlamte erheben zu müssen, sondern
selbe auf kürzestem Wege von dem
Ge-
neral-Secretär zu erhalten. Besonders
gelte dieß von Reise und
Gegenwarts-
geldern und Honoraren. Der
Gene-
ral-Secretär habe bisher die nöthigen
Summen auf die von dem Präsidenten
der Akademie und ihm unterfertigten
Ersuchschreiben an das Zahlamt gegen
seine Quittung erhoben. Allein
solcher-
weise gehe der größte Theil der
Dota-
tion durch seine Hände und es laste
auf ihm eine sehr große
Verantwor-
tung. Um diese Last zu mindern sey
es nöthig, daß er in die Lage gesetzt
werde, über die einzelnen Empfänge
aus der Casse Rechnung zu legen. Es
lasse sich dieses auf zwei Arten
bewerk-
stelligen. Entweder er deponirt in der
Casse eine Interims-Quittung, die
er gegen die auf die Casse
ausgestell-
ten Quittungen der letzten
Empfän-
ger in kürzester Frist auszuwechseln
hat, oder erhebt sämtliche Beträge in
Gestalt eines zu verrechnenden
Vor-
schußes. Der letztere Weg sey der
ein-
fachere, es bedürfe dazu keiner
beson-
deren Genehmigung, während der
erste eine eigenen Genehmigung von
Seite des Hofkammer-Präsidiums
voraussetze.
Nachdem der Herr Vice-Präsident
gleichfalls den letzteren Weg als den
zweckmäßigeren erklärt, und den
dabei stattfindenden Vorgang
erläu-
tert hatte, wird derselbe von der Aka-
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demie einstimmig gut geheißen.
Der General-Secretär bemerkt
nun weiter, da es gegenwärtig über
die Ausgaben für das Jahr 1847 und
eben so über die aus den Uiberschüssen
der Dotationsquote genannten Jahre
bewerkstelligten Vorschüsse zur
einst-
weiligen Deckung der Ausgaben für
das Jahr 1848 Rechnung zu legen habe;
so sey der in § 57 der
Geschäftsord-
nung zur Prüfung dieser
Rechnun-
gen angeordnete Ausschuß zu
er-
nennen.
In der erläuternden
Discussi-
on über die Gebahrung der
Dotati-
onsgelder, an welcher nebst dem Hrn
Vice-Präsidenten und dem General-
Secretär noch die Herren Baron
vonv.
, Burg und Schrötter Theil
nehmen, werden im übersichtlicher
Zusammenfassung der auf den
Sta-
tuten, der Geschäftsordnung, und der
bisherigen Sitzung berufenden
Grundsätze folgende Puncte
aufge-
stellt und von der Akademie
ein-
stimmig gut geheißen.
1. Es wird jährlich unmittelbar
nach der feierlichen Sitzung im
Mai der im § 15 der Statuten
vor-
geschriebenen gehörig belegte
Vor-
anschlag des Bedarfes der Akademie
für das nächst folgende
Verwaltungs-
jahr bei dem Präsidium der kaiserlich-königlichenk.k. all-
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gemeinen Hofkammer eingereicht,
und gebeten, die dadurch in Anspruch
genommene Dotationsquote seiner
Zeit im kaiserlich-königlichenk.k. Universal-Cameral-
Zahlamte der Akademie zur
Verfü-
gung stellen zu lassen.
2. Ein gleiches Verfahren wird
bezüglich jener Ausgaben beobachtet,
zu welchen sich die Akademie erst nach
Einreichung dieses Voranschlages
bestimmt findet.
3. Sobald die einzelnen in
die-
sen Voranschlägen ersichtlich
ge-
machten Beträge in Ausgabe zu
treten haben, werden selbe
mit-
tels Ersuchschreiben an das
Uni-
versal-Cameral-Zahlamt vom
Präsidenten der Akademie unter
Mitfertigung des General-Secre-
tär mit Bezeichnung des
Gegen-
standes zu Handen des letzteren
als Vorschluß angewiesen.
4. Der General-Secretär
er-
hält solche Vorschläge gegen
unge-
stämpelte Quittung; die
einzel-
nen Beträge aber verabfolgt er
an die Empfänger nur gegen
de-
ren ordnungmäßig
gestäm-
pelte Quittungen.
5. Uiber sämmtliche Ausgaben
führt der General-Secretär ein
Tagebuch.
6. Sogleich nach Verwendung
eines Vorschusses legt der
Gene-
ral-Secretär hierüber Rechnung,
welche von der Akademie auf die
in § 57 der Geschäftsordnung ange-
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ordnete Weise gegrüft wird. Der
Bericht der PrüfungsCommission an
die Akademie hat für den General-
Secretär die Kraft eines Rechnungs-
Absolutoriums.
7. Jede solche Rechnung wird sammt
allein Belegen und dem
Prüfungszeug-
nisse der Akademie, unverweilt
dem Präsidium der kaiserlich-königlichenk.k. allgemeinen
Hofkammer überreichte.
8. Am Schlusse: des
Verwaltungs-
jahres wird eine Haunptrechnung
abgelegt und dem Curator der
Aka-
demie unterbreitet.
9. Gleichzeitig mit der
Erledi-
gung der Hauptrechnung verfügt
die Akademie über die Verwendung
oder Zinsbarmachung des allfälligen
Uiberschusses und stellt hierwegen
an das Hofkammer-Präsidium
das geeignete Ansuchen.
d) der General-Secretär gibt
eine Uibersicht der Ausgaben
wäh-
rend der Wirksamkeit der Akademie
im Jahre 1847 und bezeichnet den
Betrag des in Ersparung kommenden
Theiles der für dieses Jahr
entfallen-
den Dotationsquote von 13.333 Gulden
20 Kreuzerkr. Zugleich zeigt derselbe an, welche
Ausgaben in Jahre 1848 theils wirklich
gemacht, theils in Voranschlag gebracht
worden seyen, woraus sich auf die
für das laufende Jahr noch
disponib-
len Geldkräfte schließen läßt.
Bei der Aufzählung der letzteren
Ausgaben verfügt die Akademie, daß
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die Anschaffung der Kanzlei
Einrich-
tungsstücke und Geräthe, welche die
Akademie selbst bestreitten, nicht aus
der Dotation für das laufende Jahre,
sondern aus dem Reste der Dotation
für das vorhergehende bestritten
werden solle, wohin selbe eigentlich
gehören.
e) Der General-Secretär zeigt
an, daß für die bei dem Transporte
der Mobilien aus den Hofmagazinen
zum landständischen Saale, zur
Deco-
rirung und Beheitzung dieses Saales
zur Besorgung der Garderobe und
anderen Dienstleistungen bei
Gele-
genheit der feierlichen
Eröffnungs-
sitzung nöthig gewesenen
Indivi-
duen mit Remunerationen für ihre
Mühewaltung betheilt worden seyen,
welche sich zusammen auf 86 Gulden
belaufen, eben so sey die
wachha-
bende Polizei-Mannschaft mit der
vorschriftsmäßigen Gebühr von
4 fl.Gulden 48 kr betheilt worden. Er
er-
suche um die nachträgliche
Genehmi-
gung dieser Auslagen.
Die Akademie findet, nach den
Erläuterungen des General-Secre-
tärs über die geleisteten Dienste und
über den jedem Einzelnen
zugewende-
ten Betrag diese Remunerationen
sehr mäßig und ertheilt denselben
ihre Gutheißung.
f) Es ist bis jetzt weder bei dem
Entwurfe der Geschäftsordnung,
noch später in der Akademie davon
die Rede gewesen, ob den Mitgliedern
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derselben wie es anderwärts
all-
gemein üblich ist, Diplome
ausge-
fertigt werden sollen. Daher
ent-
steht nun die Frage, ob dieses zu
geschehen habe, und wenn diese
Frage bejaht wird, ob bloß die
neugewählten, oder auch die
ur-
sprünglichen von Seiner Majestät
ernannten Mitglieder Diplome
erhalten sollen, und von wem
diese Diplome zu unterfertigen
wären.
Die Akademie entscheidet, daß
sämmtliche wirkliche, Ehren- und
correspondirende Mitglieder
Diplome erhalten sollen; die
Di-
plome der Neugewählten seyen von
den Vorständen zu unterfertigen;
was aber die Diplome der von SeinerSr.
ernannten wirklichen
Mitglieder betrifft, so solle Seine
kaiserliche Hoheit der
durchlauchtig-
ste HerrHr. Curator gebeten werden,
selbe gnädigst unterzeichnen zu
wollen.
Der Secretär erklärt, daß
er, wenn es die Akademie wünscht,
einen Kalligraphen mit der
An-
fertigung eines Entwurfes der
Diplome beauftragen und diesen
bei der nächsten Gesammtsitzung
zur Ansicht vorlegen werde, was
die Akademie genehmigt.
Herr Präsident bemerkt,
daß die Akademie auch ein Sinnbild
mit einen Wahlspruche annehmen
sollte. Er habe bereits hiezu einen
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die Sonnenstrahlen sammelnden
Hohlspiegel mit der Inschrift "uniti
ardescunt" vorgeschlagen. Es käme
nur darauf an, ob noch andere
Mitglieder Devisen vorzuschlagen
geneigt wären, zwischen welchen
die Akademie die Wahl hätte.
Es wird beschlossen diesen
Ge-
genstand in einer der nächsten
Sitzungen vorzunehmen.
g) Die zwei zu verschiedenen Classen
gehörenden wirklichen Mitglieder,
welche bei der feierlichen Sitzung
im Mai wissenschaftliche Vorträge
halten sollen und nach § 21 der
Ge-
schäftsordnung drei Monaten
vor-
her zu wählen. Da dieser Zeitpunct
vorhanden ist, so sei hierauf Bedacht
zu nehmen.
Es ergeht nun von der
Akade-
mie an die beiden Classen die
Wei-
sung hierwegen das Nöthige
vor-
zukehren.
Der Herr Präsident stellt die
Frage, welches Princip der
jedes-
malige Präsident bei der
Abfas-
sung seiner Rede befolgen solle?
Ob er dabei nur von der Akademie
zu sprechen habe, oder ob er auch in
ein beistimmtes
wissenschaftli-
ches Gebiet eingehen könne?
Nach einer Besprechung dieses
Gegenstandes, worin der HerrHr. Vice-
Präsident und Freiherr vonv. Hügel
Antheil nehmen, spricht sich die
Ansicht der Akademie dahin aus,
daß sie sich darauf nicht einlassen
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könne, dem Präsidenten den
Gegen-
stand seiner Rede vorzuzeichnen;
die Wahl desselben müsse dem
Prä-
sidenten freistehen, der Akademie
komme bloß zu, wenn ihr der
Präsi-
dent seine Rede vorlegt, sich nur
dar-
über zu erklären, ob sie gegen die
in der Rede ausgesprochenen
An-
sichten keine Einwendung zu
ma-
chen habe.
h) Soll über die Thüre des
Loca-
les der Akademie eine Aufschrift,
nämlich die Worte "Kaiserliche
Akademie der Wissenschaften"
ge-
setzt werden?
Die Akademie bejaht diese
Frage.
Der General-Secretär zeigt
Muster der von dem k.k.
Oberlieu-
tenant vonv. Skalitzky erfundenen
Prisma-Metall-Schrift vor, welche
ihm hiezu am passendsten scheine und
frägt an, ob diese der Akademie
ge-
nehm sey.
Die Akademie stimmt dem
Antra-
ge bei.
i) Es hat sich bereits öfter der
Man-
gel von Wörterbüchern, Karten
und anderen Hilfsmittteln kund
gegeben; der General-Secretär
bitte die Akademie, zu gestatten,
daß zur Beischaffung dieser
Materi-
alien vorläufig einige Hundert
Gul-
den verwendet werden.
Die Akademie bewilliget ein
die-
sem Zwecke den Betrag von
Vierhun-
dert Gulden.
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VI. Der General-Secretär trägt
als Secretär der mathematischen-na-
turwissenschaftlichen Classe vor, daß
in Folge Beschlusses dieser Classe zu
galvaischen Untersuchungen eine
Sinus Boussole beigeschafft werden
solle, welche höchstens auf 300
Gul-
den zu stehen kommen wird. Es
rich-
te die Classe an die Gesammt-Aka-
demie das Ansuchen die
Verausga-
bung dieses Betrages zu genehmigen.
Dieses Ansuchen wird
bewil-
liget.
VII. Der General-Secretär legt
ein Gesuch des Actuars HerrnHrn. DoctorDr.
Schmidl vor, worin derselbe um
Erlaubniß bittet noch als Redacteur
der von ihm herausgegebenen
öster-
reichischen Blätter genannt zu werden,
bis der jetzige Eigenthümer und
Re-
dacteur die Conzession erhalten
ha-
ben werde.
Die Akademie genehmiget dieses
Ansuchen.
VIII. Freiherr vonv. Hügel stellt die
Fra-
ge ob die correspondirenden
Mitglie-
der welche zu den Sitzungen Zutritt
haben an den Verhandlungen Theil
nehmen dürfen?
Die Akademie findet keinen
An-
stand daß dieses geschehe, denn
sol-
che Mitglieder können nur bei
wissen-
schaftlichen Verhandlungen zugegen
seyn. Bei Abstimmungen, wenn
sol-
che in Gegenwart nicht wirklicher
Mitglieder vorkommen, werden
die-
se bei dem Aufrufe zur Angabe ihrer
Seite 15
Stimme übergangen; eigentliche
Verwaltungsgegenstände bleiben bis
zum Ende der Sitzung, und werden
vor-
genommen, nachdem sich die nicht
wirklichen Mitglieder entfernt
ha-
ben.
Der HerrHr. Vice-Präsident bemerkt,
daß es gut sey, so wie es in der
ma-
thematisch-naturwissenschaftlichen
Classe geübt wird, nicht die
correspon-
direnden Mitglieder fortzuschicken,
sondern die Sitzung aufzuheben, und
an die wirklichen Mitglieder das
Er-
suchen zu richten, noch einige Zeit zu
verweilen.
Die Akademie billigt dieses
Verfahren.
Hiemit wurde die Sitzung
geschlossen.
Hammer-Purgstall
ABaumgartner
AvEttingshausen
EMünch
Chmel
V. Kollar
Karajan
Ed Fenzl
A. Burg
A.Pfizmaier
Hyrtl
Arneth
FWolf
Prechtl
Stampfer
ASchrötter
Partsch
Bergmann