Wiener Rundschau: Jg. 1, Bd. 1, Nr. 1, S. 27
Text
Bello pflegt er noch heute gegen den einst von ihm ver-
theidigten Naturalismus auszuspielen, und als die literarische
Eigenthumsfrage acuter wurde, glaubte er für die künstleri-
sche Verklärung des Plagiats sich auf Goethe berufen zu
sollen. Wonach sich communistische Gäste des Café Grien-
steidl so lange gesehnt hatten, der literarische Diebstahl war
mit Erlass vom 20. Juni 1896 gestattet. Censurfreiheit und
Aufhebung des Colportageverbotes hätten das heimische
Schriftthum kaum besser befruchten können.
Zitiervorschlag
Wiener Rundschau: Jg. 1, Bd. 1, Nr. 1, S. 27, in: Wiener Rundschau Digital (1896–1901), herausgegeben vom Austrian Centre for Digital Humanities (ACDH), Wien 2025 (https://acdh-oeaw.github.io/wiener-rundschau-static/WR-01-01-01_n0027.html)